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Die Meta Apps Instagram, Facebook und WhatsApp
© Jens Büttner/dpa
Daten von Nichtnutzern betroffen: Meta verarbeitet auch Informationen, die über Kontakte hochgeladen werden, wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
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Facebook & Co: Wie Nichtnutzer ihre Daten bei Meta löschen

Auch ohne Facebook-Konto können Ihre Daten bei Meta gelandet sein. Wie Sie prüfen, ob Sie betroffen sind – und wie sich Handynummer & Co endgültig von den Meta-Servern verbannen lassen.

Veröffentlicht: Dienstag, 24.02.2026 12:45

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Freunde-Finder-Urteil

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Berlin (dpa/tmn) - Meta behält sich vor, auch Daten von Nichtnutzern zu verarbeiten. Das passiert dann, wenn diese von Nutzenden über die Funktionen «Hochladen von Kontakten» oder «Synchronisieren von Kontakten» hochgeladen werden. 

Diese Funktionen sind besser bekannt als Freunde-Finder und kommen sowohl auf Facebook und Instagram als auch beim Messenger zum Einsatz. Betroffen sind Namen, Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen.

Meta soll das Speichern lassen - muss vorerst aber nicht löschen

In einem aktuellen Urteil (Az.: 15 O 569/18) hat das Berliner Landgericht II Meta diese Praxis zwar in der zum Zeitpunkt der Klage angewandten Art und Weise für rechtswidrig erklärt. Und es hat Facebook zudem aufgefordert, dies zu unterlassen. Das Gericht hat den Konzern aber nicht verpflichtet, bereits hochgeladene Daten zu löschen.

Dies können Nichtnutzer aber auch selbst erledigen: Auf einer Info-Seite «für Personen, die keine Meta-Produkte nutzen» erlaubt Meta Nichtnutzern, zu checken, ob die eigene Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse oder auch Festnetznummer auf den Servern des Unternehmens gelandet ist, und diese Daten gegebenenfalls zu löschen.

So kicken Sie Ihre Daten selbst von den Meta-Servern

Das Lösch-Formular lässt sich über die Info-Seite aufrufen, der Link dorthin liegt allerdings etwas versteckt im Anfang des Satzes «Klicke hier, wenn du eine Frage zu den Rechten hast, die dir möglicherweise zustehen.» Gleichzeitig mit dem Löschen werden die Daten für mögliche zukünftige Uploads gesperrt.

Als Nichtnutzer definiert Meta alle, die Facebook, Instagram oder den Messenger nicht nutzen und/oder kein Konto bei Meta haben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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© dpa-infocom, dpa:260224-930-729172/1
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